ilogs drivebox GmbH – Stand: Dezember 2024
Die nachstehend angeführten Geschäftsbedingungen haben für alle vertraglichen Beziehungen zu unserem Unternehmen Geltung und finden auf alle Bestellungen, Aufträge und Leistungen, die diesem erteilt werden oder von diesem erbracht werden Anwendung, soweit nicht ausdrücklich beiderseits unterfertigte schriftliche anders lautende Vereinbarungen getroffen wurden oder, für den Fall, dass der Auftraggeber unserem Unternehmer als Endverbraucher gegenübertritt, Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes diesen Geschäftsbedingungen vorgehen.
Änderungen dieser AGB können durch Angebot der ilogs drivebox GmbH und Annahme des Vertragspartners nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vereinbart werden. Das Angebot der ilogs drivebox GmbH erfolgt durch Mitteilung der inhaltlichen Änderungen in Textform (Änderungsmitteilung). Schweigt der Vertragspartner auf das Angebot der ilogs drivebox GmbH oder widerspricht er nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so stellt dies eine Annahme des Angebots dar mit der die Änderungen wirksam werden. Widerspricht der Vertragspartner fristgerecht, so gelten die bisherigen AGB fort. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerspruchserklärung in Textform.
Für das Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses ist die Bestellung des Vertragspartners (online, offline) und unsere Auftragsbestätigung oder alternativ unsere erste Rechnung notwendig.
Die nachstehend angeführten Geschäftsbedingungen haben für alle vertraglichen Beziehungen zu unserem Unternehmen Geltung und finden auf alle Bestellungen, Aufträge und Leistungen, die diesem erteilt werden oder von diesem erbracht werden Anwendung, soweit nicht ausdrücklich beiderseits unterfertigte schriftliche anders lautende Vereinbarungen getroffen wurden oder, für den Fall, dass der Auftraggeber unserem Unternehmer als Endverbraucher gegenübertritt, Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes diesen Geschäftsbedingungen vorgehen.
Änderungen dieser AGB können durch Angebot der ilogs drivebox GmbH und Annahme des Vertragspartners nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vereinbart werden. Das Angebot der ilogs drivebox GmbH erfolgt durch Mitteilung der inhaltlichen Änderungen in Textform (Änderungsmitteilung). Schweigt der Vertragspartner auf das Angebot der ilogs drivebox GmbH oder widerspricht er nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so stellt dies eine Annahme des Angebots dar mit der die Änderungen wirksam werden. Widerspricht der Vertragspartner fristgerecht, so gelten die bisherigen AGB fort. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerspruchserklärung in Textform.
Für das Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses ist die Bestellung des Vertragspartners (online, offline) und unsere Auftragsbestätigung oder alternativ unsere erste Rechnung notwendig.
Gegenstand von DRIVEBOX
DRIVEBOX ist eine elektronische Telematiklösung zur Dokumentation von getätigten Fahrten mit einem KFZ.
Das Produkt DRIVEBOX der ilogs drivebox GmbH besteht aus einer Tracker-Hardware, der dem Vertragspartner mietweise überlassen wird, sowie bei Bedarf einem Verlängerungskabel (Kaufpflicht)zum Anschluss der Tracker-Hardware. Die Software stellt ilogs dem Vertragspartner mietweise zur Verfügung („Lizenz“).
Die mietweise überlassene DRIVEBOX Tracker-Hardware wird in den (sich meist im Fußraum befindlichen) Diagnoseanschluss des Fahrzeuges eingesteckt, . Diese Technik ermöglicht Zugriff auf Daten direkt aus dem Fahrzeug, was das Führen eines lückenlosen Fahrtenbuchs begünstigt (solange der Stecker sich im Diagnoseanschluss befindet). In der Tracker-Hardware ist ein GPS-Modul zur Positionsbestimmung verbaut. Zur Datenübermittlung enthält der Tracker-Hardware zudem eine SIM-Karte. Diese darf nicht aus dem Tracker-Hardware entfernt werden und ist ausschließlich im Zusammenhang mit DRIVEBOX zu verwenden.
Die alternativ angebotene Hardware DRIVEBOX GPS-Ortungseinheit BM (battery mounted) wird an der Fahrzeugbatterie befestigt und wird mietweise dem Vertragspartner überlassene. Diese Technik ermöglicht die Nutzung von DRIVEBOX ohne Verwendung von OBD-Daten. In der DRIVEBOX GPS-Ortungseinheit BM ist ein GPS-Modul zur Positionsbestimmung verbaut. Zur Datenübermittlung enthält die DRIVEBOX GPS-Ortungseinheit BM zudem eine SIM-Karte.
Zur Nutzung von DRIVEBOX ist weiters die DRIVEBOX-App und ein Nutzer-Account erforderlich. Die DRIVEBOX -App lädt der Nutzer in den entsprechenden „App-Stores“ (iOS, Android) selbstständig auf sein Endgerät herunter. Die Zugangsdaten für den Nutzer-Account werden per E-Mail zugesendet.
Das im Funktionsumfang von DRIVEBOX gehörende Fahrtenbuch orientiert sich an den gesetzlichen Vorschriften der Finanzbehörden an digitale Fahrtenbücher. Die ilogs drivebox GmbH erklärt nach bestem Wissen, dass die derzeitige Programmversion die technischen Voraussetzungen für die Führung eines ordnungsgemäßen digitalen Fahrtenbuchs erfüllt und auch zukünftige Updates die Voraussetzungen ebenfalls erfüllen.
Die ilogs drivebox GmbH weist darauf hin, dass es derzeit keine Möglichkeit gibt, elektronische Fahrtenbücher von der Finanzverwaltung zertifizieren zu lassen oder eine offizielle Zulassung elektronischer Fahrtenbücher durch die Finanzverwaltung zu erhalten. Die Prüfung, ob ein elektronisches Fahrtenbuch als ordnungsgemäß anzuerkennen ist, erfolgt immer nur im Einzelfall.
Für die Dauer der Laufzeit des Vertrages bzw. der Testphase erhält der Nutzer das nicht-ausschließliche, zeitlich unbeschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Software. Die vertragsgemäße Nutzung umfasst die Installation sowie das Laden, Anzeigen und Anwenden der installierten Software.
Der Vertragspartner erhält etwaige Softwareupdates einschließlich der Firmware auf der Hardware, die gegebenenfalls zum ordnungsgemäßen Betrieb der Software erforderlich sind. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Hardware ausschließlich mit der von der ilogs drivebox GmbH zur Verfügung gestellten Firmware zu betreiben.
Von ilogs drivebox GmbH zur Verfügung gestellte Hardware (z.B. GPS-Aufzeichnungsgerät) bleibt – wenn mit dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – im Eigentum von ilogs drivebox GmbH und ist bei Beendigung des Vertrages auf Kosten des Vertragspartners an ilogs drivebox GmbH zu retournieren.
Für die Bereitstellung von Hardware wird eine Kaution in der Höhe von Euro 100,00 pro Gerät erhoben. Diese wird unverzinst nach festgestellter mängelfreier Rückgabe sämtlicher Hardware bzw. sonstigen Equipments refundiert.
Im Falle von Verlust oder Beschädigung der Hardware behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Kaution ganz oder teilweise einzubehalten, um die Kosten für Reparatur oder Ersatz zu decken.
Der Versand der Hardware erfolgt per Post. Die ilogs drivebox GmbH trägt das Versandrisiko. Bei lagernder Ware erfolgt die Auslieferung zumeist innerhalb von einer Woche.
Die Software wird vom Nutzer direkt aus den entsprechenden „App-Stores“ (iOS, Android, etc.) für sein jeweiliges mobiles Endgerät heruntergeladen.
Für den Zugriff auf die Plattform wird dem Nutzer eine E-Mail mit allen weiteren Informationen (Login) gesendet.
Mit Erwerb von DRIVEBOX erhält der Vertragspartner für einen beschränkten Zeitraum die Hardware sowie das nicht-ausschließliche, zeitlich unbeschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Software, die Kosten für die Nutzung der SIM-Karte sind hierbei bereits enthalten. Die Gebühr für die Lizenz ist jeweils im Voraus zu entrichten. Die verrechnete Gebühr ist mit Erhalt der Rechnung fällig.
Eventuell geltend gemachte Gewährleistungsansprüche oder Mängelrügen haben keine zahlungsaufschiebende Wirkung. Sollte unserer Zahlungsaufforderung trotz Mahnung nicht termingerecht nachgekommen werden, behalten wir uns das Recht vor, die bereitgestellte Software vorrübergehend bis zur Zahlung zu deaktivieren.
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich Transport- und Verpackungskosten. Preisänderungen sind, wenn nicht anders bekannt gegeben, ab sofort gültig. Für zukünftige oder andere Aufträge und Nachbestelllungen gelten die zukünftigen Preise zum Zeitpunkt der Lieferung der Nachbestellung. Mengenstaffeln gelten nur für Einzelaufträge und wenn die bestellte Menge in einer Lieferung ausgeliefert wird.
Die mit dem Vertragspartner vereinbarten Entgelte sind wertgesichert. ilogs drivebox GmbH ist bei Änderungen des Verbraucherpreisindexes (Indexbasis: Jahres-VPI 2020=100), wie von der Statistik Austria veröffentlicht (sollte dieser nicht mehr veröffentlicht werden, so tritt der dann amtlich festgelegte Nachfolgeindex an dessen Stelle), im Falle einer Steigerung berechtigt, Entgelte in jenem Verhältnis anzupassen, in dem sich der Jahres-VPI für das letzte Kalenderjahr vor der Anpassung gegenüber dem Jahres-VPI für das vorletzte Kalenderjahr vor der Anpassung geändert hat.
Erstmalig kann eine solche Anpassung in dem auf das Zustandekommen (bzw. die einvernehmliche Verlängerung) des Vertragsverhältnisses folgenden Kalenderjahr vorgenommen werden. Über die Vornahme einer solchen Entgeltanpassung wird der Kunde samt den zu ihr Anlass gebenden Umständen in geeigneter Weise (zum Beispiel durch Rechnungsaufdruck) in der der Entgeltänderung vorangehenden Rechnungsperiode informiert.
Dem interessierten Neukunden wird DRIVEBOX für einen beschränkten Zeitraum unentgeltlich zur Verfügung gestellt, dieser Zeitraum endet mit der dem Vertragspartner individuell mitgeteilten Laufzeit automatisch („Testphase“).
Nach Ablauf dieser Testphase hat der Nutzer die Möglichkeit seinen bereits angelegten Nutzer-Account durch Erwerb einer Lizenz weiterzuführen.
Entscheidet sich der Nutzer nach Ablauf der individuell mitgeteilten Testphase gegen den Erwerb einer Lizenz, so wird sein Nutzer-Account mit Ablauf der Testphase gesperrt. Die Hardware ist auf eigene Kosten unverzüglich an die ilogs drivebox GmbH (Adresse siehe Homepage) zurückzusenden. Für Hardware, die nicht binnen zehn Tagen nach Ende der Testphase bei uns eingegangen ist, wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 100 Euro (exkl. MwSt.) für jedes Gerät verrechnet.
Für Neukunden beträgt die Mindestvertragslaufzeit zwölf Monate. Für Bestandskunden gilt die individuell mitgeteilte Vertragslaufzeit, die in der Regel ebenfalls zwölf Monate beträgt. In jedem Fall verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um weitere zwölf Monate, sofern der Vertrag nicht spätestens zwölf Wochen vor Vertragsende durch den Vertragspartner schriftlich mittels Einschreiben gekündigt wird.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Vertragspartner die Hardware auf eigene Kosten unverzüglich an die ilogs drivebox GmbH (Adresse siehe Homepage) zurückzusenden. Für Hardware, die nicht binnen zehn Tagen nach Vertragsende bei uns eingegangen ist, wird dem Vertragspartner ein Pauschalbetrag in Höhe von 100 Euro (exkl. MwSt.) für jedes Gerät verrechnet.
Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Wir haften für Schäden nur, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ebenso ausgeschlossen, wie der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen oder Einkünften, Zinsenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Vertragspartner, selbst dann nicht, wenn wir von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet worden sind.
Jede Haftung ist ausgeschlossen bei Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Verlust von geschäftlichen Informationen oder finanziellen Verlusten.
Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benützung (wie z.B. in der technischen Dokumentation) oder behördlicher Zulassungsbedingungen durch den Vertragspartner ist jeder Schadenersatz ausgeschossen.
Aufgrund der komplexen Abhängigkeiten zu anderen Netzen oder durch externe Störungen oder auftretende Ausnahmen (z.B. ungenaues GPS-Signal, Störungen in Fahrzeugen, GSM Ausfälle, Internet/Netzwerke) kann nicht garantiert werden, dass die Software oder Endgeräte ununterbrochen, lückenlos oder fehlerfrei laufen oder dass alle Programmfehler behoben werden können.
Insbesondere Aktualität, Genauigkeit oder Lückenlosigkeit der Daten und Aufzeichnungen hängen auch von uns nicht vertretbaren Faktoren ab (Umweltfaktoren, Mobilfunkprovider etc.) und können nicht permanent garantiert werden.
Für falsche oder fehlende Daten von Zubehör (Sensoren, Motordaten, Tachodaten usw.) die von Einbau und angesteckten Geräten abhängen, übernehmen wir keine Garantie.
Im Speziellen übernehmen wir keinerlei Haftung für nicht ganz oder nur teilweise oder verspätet zugestellte Daten und Nachrichten, langsame Übertragungsgeschwindigkeiten, höhere Gewalt oder technische Einschränkungen, die sich durch die Beschaffenheit der verwendeten Endgeräte ergeben.
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, regelmäßig die Daten zu exportieren. Für etwaigen Datenverlust übernehmen wir keinerlei Haftung.
Eine Anerkennung von Berichten („Fahrtenbuch“) durch Dritte (z.B. Finanzbehörden) kann vom Anbieter nicht garantiert werden.
Bei Updates oder Wartungsarbeiten an zentralen Komponenten (Softwareupdates) kann es zu Einschränkung der Verfügbarkeit von DRIVEBOX kommen.
Die ilogs drivebox GmbH übernimmt während der Vertragslaufzeit die Kosten für einen etwaigen Austausch oder eine Reparatur der Hardware, soweit die aufgetretenen Störungen bei ordnungsgemäßem Gebrauch entstanden sind.
Reklamiert der Nutzer einen Fehler der Hardware, überprüft die ilogs drivebox GmbH deren Funktionsfähigkeit. Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass die Hardware defekt ist, wird dem Nutzer auf unsere Kosten Austauschhardware zugesendet.
Stellt sich jedoch durch unsere Überprüfung heraus, dass die eingesendete Hardware funktionsfähig ist, ist die ilogs drivebox GmbH berechtigt, die durch die Überprüfung/Reparatur anfallenden Kosten dem Vertragspartner nach Aufwand in Rechnung zu stellen.
Die Installation der Hardware erfolgt ausschließlich auf Verantwortung des Vertragspartners. Er muss eigenständig, vor Bestellung, mit dem Hersteller seines Kraftfahrzeuges klären, ob die Installation der Hardware die jeweilige Herstellergarantie und/oder -gewährleistung berührt.
Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der ilogs drivebox GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
Der Vertragspartner wird darauf hinwirken, umgehend nach Erhalt der Hardware einen Kompatibilitätscheck mit seinem KFZ sowie einen Test der Funktionsfähigkeit von DRIVEBOX durchzuführen und die ilogs drivebox GmbH auf etwaige, für ihn erkennbare, Fehler und/oder Fehlfunktionen unverzüglich hinweisen.
Die ilogs drivebox GmbH behält sich vor, den Zugriff auf die Software und die uneingeschränkte Nutzung der Hardware zu unterbrechen, solange und soweit dies aus zwingenden Gründen erforderlich ist. Beispiele für solche Gründe sind notwendige Wartungsarbeiten an Servern oder Programmen bzw. der notwendigen Infrastruktur, bei unbefugten Angriffen auf Daten oder Rechner, zur Beseitigung unvorhergesehener Sicherheitslücken oder sonstiger schwerwiegender Störungen. Diese kurzzeitigen Einschränkungen begründen keine Haftung oder Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners.
Der sichere Umgang mit Kundendaten ist in unserer Datenschutzerklärung geregelt, die online auf unserer Homepage bereitgestellt wird, und auf die alle Aufträge und Verträge Anwendung findet. Alle für die Zusammenarbeit wesentlichen Aspekte des Datenschutzes sind in unserer Datenschutzvereinbarung geregelt, die öffentlich auf unserer Homepage zugänglich ist.
Eine Zugriffsmöglichkeit des Vertragspartners auf die Datenbestände einzelner oder aller Geräte ist nach Beendigung des Vertrages oder bei Löschung von Daten aus Gründen des Datenschutzes nicht mehr möglich.
Der Vertragspartner verpflichtet sich insbesondere alle ihm bekannt gegebenen Zugangsdaten (Webadressen) und/oder Passwörter und Informationen nicht an Dritte weiterzugeben und datenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten.
Der Vertragspartner ist ferner nicht berechtigt, die gelieferten Hard- und Softwarekomponenten zu vervielfältigen, nachzuahmen, zu verändern oder mit Fremdprodukten zu verbinden.
Ausführungsunterlagen wie z.B. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen u.ä. stets in unserem geistigen Eigentum.
Sämtliche sonstige Vereinbarungen, die Vertragsinhalt sein sollen, oder die zwischen unserem Unternehmen und dem Vertragspartner im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
Dies gilt auch für Vereinbarungen, durch die der Inhalt des Vertrags nachträglich geändert wird. Mündliche Abreden haben nur Geltung, wenn diese von unserem Unternehmen schriftlich bestätigt werden.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der UN Kaufrechts (Uniform Sales Law), auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Erfüllungsort und Gerichtsstandort ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der ilogs drivebox GmbH. ilogs drivebox GmbH ist berechtigt, diese AGB bzw. unsere Datenschutzerklärung, unsere technische Dokumentation und alle anderen vertraglichen Vereinbarungen jederzeit zu ändern. Alle Änderungen werden online veröffentlicht und treten sofort in Kraft.
iogs drivebox GmbH ist berechtigt den Vertragsabschluss im Rahmen einer Pressemeldung zu veröffentlichen. Nach Erfüllung der Leistungen des Auftrags ist ilogs drivebox GmbH berechtigt den Kunden als Referenz für zukünftige Aufträge zu nennen, sowie einen Erfolgsbericht auf seiner Internetseite, in sozialen Medien, bzw. in Form einer Presseaussendung zu veröffentlichen und für eigene Werbezwecke zu nutzen.